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Für Patienten

Physiotherapie-Rezept: 28 Tage, 14 Tage, 14 Tage - welche Frist wann gilt

Drei verschiedene Fristen entscheiden darüber, ob Ihre Verordnung gültig bleibt. Zwei davon kennt fast niemand.

Oliver Grunow, Physiotherapeut, Inhaber der Praxis seit 2007 4 Minuten Aktualisiert am

Die häufigste Ursache für eine verfallene Verordnung ist nicht Vergesslichkeit. Es ist die Annahme, es gebe eine Frist. Es sind drei, und sie greifen an verschiedenen Punkten.

Frist 1: Wann die Behandlung beginnen muss

Innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum auf der Verordnung.

Hat Ihr Arzt „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Kalendertage. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Verkürzung mit voller Wirkung - viele Patienten übersehen das Kreuz.

Kalendertage heißt: Wochenenden und Feiertage zählen mit.

Wird die Frist überschritten, ist die Verordnung ungültig. Sie brauchen dann ein neues Rezept oder eine schriftliche Begründung Ihres Arztes für die Verzögerung, die dieser auf der Verordnung vermerkt.

Frist 2: Wie lange Sie zwischen zwei Terminen unterbrechen dürfen

Höchstens 14 Kalendertage. Wird die Behandlung länger unterbrochen, gilt die Verordnung als abgeschlossen - auch wenn noch Einheiten offen sind.

Auch hier gibt es eine Ausnahme: Ist die Unterbrechung medizinisch begründet, etwa durch eine Erkrankung oder einen Krankenhausaufenthalt, kann die Behandlung danach fortgesetzt werden. Der Grund muss dokumentiert sein.

Das ist die Frist, die in der Praxis am häufigsten kippt - meist im Urlaub. Wenn Sie zwei Wochen wegfahren und die Verordnung noch läuft, sagen Sie es uns vorher. Es gibt Wege, das zu planen; rückwirkend gibt es sie nicht.

Frist 3: Wie lange die Verordnung insgesamt gilt

Das hängt von der Zahl der verordneten Einheiten ab:

Einheiten auf der VerordnungGültigkeit ab Ausstellung
bis 6 Einheiten12 Wochen
10 und mehr Einheiten24 Wochen

Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Einheiten abgeschlossen sein.

Was das praktisch bedeutet

Ein Rezept über zehn Einheiten, ausgestellt am 1. Oktober:

  • Erster Termin spätestens am 29. Oktober
  • zwischen zwei Terminen nie mehr als 14 Tage
  • letzter Termin spätestens Mitte März

Bei zwei Terminen pro Woche sind die zehn Einheiten in fünf Wochen erledigt. Der Puffer ist also groß - er wird nur selten genutzt, weil die Termine nicht am Stück zu bekommen sind.

Der Ratschlag, der die meisten Rezepte rettet

Rufen Sie an, sobald Sie die Verordnung in der Hand haben, nicht erst, wenn Sie Zeit haben. Ein Anruf am Tag der Ausstellung gibt Ihnen 28 Tage Spielraum bei der Terminwahl. Ein Anruf am zwanzigsten Tag gibt Ihnen acht.

Wenn wir keinen Termin innerhalb der Frist haben, sagen wir Ihnen das am Telefon - damit Sie weitersuchen können, bevor die Verordnung verfällt. Das ist kein Abwimmeln, sondern der kürzere Weg zu einer Behandlung.

Und wenn es doch passiert ist

Gehen Sie zurück zu Ihrem Arzt. Eine neue Verordnung für dieselbe Diagnose ist unproblematisch, solange die Behandlungsnotwendigkeit weiter besteht. Warten Sie damit nicht

  • das Problem wird mit jedem Tag nicht kleiner.

Die hier genannten Fristen entsprechen dem Stand der Heilmittel-Richtlinie im September 2026. Regelungen ändern sich; im Zweifel gilt, was Ihre Krankenkasse Ihnen schriftlich mitteilt.