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Für Patienten

Was Physiotherapie Sie tatsächlich kostet

10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung - und die Belastungsgrenze, die viele nie ausrechnen.

Oliver Grunow, Physiotherapeut, Inhaber der Praxis seit 2007 4 Minuten Aktualisiert am

Die Rechnung in einem Satz

Gesetzlich Versicherte ab 18 zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung.

Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an, nicht pro Termin. Die 10 Prozent beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Verordnung. Beides zusammen wird beim ersten Termin fällig.

Ein Beispiel

Sechs Einheiten Krankengymnastik zu einem Kassensatz von jeweils rund 27 Euro ergeben etwa 162 Euro Behandlungskosten. Ihre Zuzahlung: 16,20 Euro plus 10 Euro, also rund 26 Euro für die gesamte Verordnung.

Die Kassensätze sind zwischen den Bundesländern und Kassenarten unterschiedlich und werden regelmäßig angepasst. Die genaue Summe rechnen wir Ihnen vor, bevor Sie zahlen.

Wer nicht zahlt

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ohne Antrag, ohne Ausweis.
  • Wer die Belastungsgrenze erreicht hat und einen Befreiungsausweis seiner Kasse vorlegt.
  • Bei Arbeits- und Wegeunfällen, wenn die Berufsgenossenschaft zahlt. Bringen Sie dann die Unterlagen des Durchgangsarztes mit.

Die Belastungsgrenze, die kaum jemand ausrechnet

Gesetzlich Versicherte müssen im Kalenderjahr höchstens 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Erkrankung in Dauerbehandlung sind, liegt die Grenze bei 1 Prozent.

Gezählt wird alles zusammen: Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhaustage, Fahrtkosten. Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse auf Antrag einen Befreiungsausweis für den Rest des Jahres aus.

Der Punkt, an dem es scheitert: Die Kasse rechnet nicht von selbst. Sie müssen Belege sammeln und den Antrag stellen.

Bewahren Sie deshalb jede Quittung auf - unsere und die der Apotheke. Bei 1 Prozent und einem mittleren Einkommen ist die Grenze schneller erreicht, als die meisten glauben.

Privatversichert oder Selbstzahler

Sie bekommen eine Rechnung nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. Was Ihr Tarif davon erstattet, unterscheidet sich erheblich - manche Tarife begrenzen die Zahl der Einheiten pro Jahr, andere verlangen eine ärztliche Verordnung, wieder andere nicht.

Fragen Sie vor Beginn bei Ihrer Versicherung nach, nicht nach der zehnten Einheit. Wir stellen Ihnen auf Wunsch vorab einen Kostenvoranschlag aus, mit dem Sie das klären können.

Selbstzahlerleistungen

Verfahren wie Stoßwellentherapie, Lasertherapie oder das sensorgestützte Rückentraining sind keine Kassenleistung. Die Preise hängen von Umfang und Dauer ab; wir nennen sie am Telefon oder in der Praxis, bevor Sie zustimmen.

Was wir nicht tun: eine Zehnerkarte verkaufen, bevor klar ist, ob das Verfahren bei Ihnen anschlägt. Bei der Stoßwelle etwa entscheiden wir nach der dritten Sitzung gemeinsam, ob es weitergeht.

Stand September 2026. Zuzahlungsregelungen ändern sich; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse.